Friedrich-Franz-Park
Unsere Ziele: Erhalt der Grünfläche und Verhinderung einer Bebauung, Entwicklung zu einem Park mit naturnahen Bereichen und Möglichkeiten des Spazierens und Verweilens.
Die schützenswerte Fläche Nummer 1 liegt 300m westlich der Oberwarnow. Für das Naturschutzgebiet Auenbruchwald bildet sie als Hartholzaue die westliche Begrenzung zur Bebauung in der Talstraße und nördlich zum Wohngebiet Friedrich Franz Bahnhof. Südlich grenzt die Wasserentnahmestelle zur Gewinnung des Trinkwassers Rostocks an das etwa 16.000 qm große Areal. Die gesamte Fläche unterliegt den Beschränkungen der Trinkwasserschutzzone. Im näheren Umfeld befinden sich das Naturschutzgebiet „Unteres Warnowland“ und das Vogelschutzgebiet „Warnowtal“. Heimische Gewächse und aufstehende Bäume dienen als Nahrungs- und Nistgebiet für verschiedenste Vogelarten, Kleinsäuger und Insekten.
Aktuell wird das frei zugängliche Gelände intensiv durch Spaziergänger aus den nahegelegenen Wohngebieten einschließlich der östlichen Altstadt, als Ausflugsziel für Kindertagesstätten und Grundschulen sowie als Freizeitgelände genutzt. Seit Stilllegung des Friedrich-Franz-Bahnhofes konnte sich die Fläche über 20 Jahre renaturieren. Prägend für den Bewuchs der Hartholzaue als Ausläufer zum Auenbruchwald sind Erlen, über 100-jährige Weiden, Obstbäume und Sträucher und Ranken. Diese dienen als Lebensraum für eine große Vielfalt an Vögeln, Erdhummeln und Kleintieren. Seit einigen Jahren brütet ein Kranichpärchen auf dem Gelände des alten Gaswerks, das regelmäßig auch auf dieser Fläche nach Futter sucht. Greifvögel, Eichelhäher, Pirole und Spechte sind nicht selten anzutreffen.
Mit dem Erwerb der Fläche 2017 in Regie der WG Warnow wird die Hartholzaue nunmehr abgeholzt und verödet, um den schützenswerten Zustand zu beseitigen und faktisch Baureife herbeizuführen. Durch regelmäßige Mäharbeiten werden Strauchwerk und nachwachsende kleinere Bäume entfernt. Der Lebensraum für Kleintiere wie die Erdhummel und Nistmöglichkeiten für die Vögel werden so beseitigt. Diese Maßnahmen erfolgten ohne Genehmigung der zuständigen Ämter und Behörden.