Fridrich-Franz-Park Sommer 2015

Das Gelände aus der Luft (im hinteren Bildbereich), zeitlich vor sämtlichen Rodungsarbeiten. Der Nutzen als Ausgleichsfläche und Übergangszone zum Naturschutzgebiet Warnowtal ist gut zu erkennen. Schwer vorstellbar, dass hier mal 6-Geschosser stehen sollen – mitten im Trinkwasserschutzgebiet der Hansestadt Rostock.

Fridrich-Franz-Park 13. November 2016

... hier stehen noch die Bäume auf dem Hügel; und die Büsche mit Brombeeren und Waldreben hinter der umzäunten Plattenfläche, die Grünfläche ist üppig bewachsen.

Fridrich-Franz-Park Sommer 2017

So sah das Gelände noch aus, bevor die WG Warnow die Fläche erworben hatte (Flurstück 2077/79).

Fridrich-Franz-Park 1. Januar 2018

Das Gelände wurde mittlerweile an WG Warnow verkauft. Hier sind die Bäume auf dem Hügel und die Büsche hinter der umzäunten Plattenfläche schon gefällt worden, die Grünfläche ist gemäht worden und wird seitdem permanent kurz gehalten.

Fridrich-Franz-Park 23. Januar 2019

Im Vordergrund steht noch die Korkenzieherweide neben dem liegenden Balken, der immergrüne Baum dahinter ist noch unbeschnitten, alle anderen Bäume und Büsche in der Flucht dahinter sind ein paar Tage später gefällt und gerodet worden.

Fridrich-Franz-Park 31. Januar 2019

Die Baumfällarbeiten der WG Warnow sind in vollem Gange …

Fridrich-Franz-Park 1. Februar 2019

… wenig später liegt alles am Boden, der Geschäftsführer der WG Warnow wird kurz danach öffentlich behaupten, dass keine Bäume gefällt, sondern nur Büsche gerodet wurden.

Fridrich-Franz-Park 17. März 2019

Ganze Arbeit, WG Warnow! Die kahle Flucht mit beschnittenem immergrünen Baum. Dazu schon mal einen Zaun gesetzt, der das Wenden am Ende der Talstraße (nicht im Bild) für große Fahrzeuge (Müllabfuhr) unmöglich macht.

Friedrich-Franz-Park

Unsere Ziele: Erhalt der Grünfläche und Verhinderung einer Bebauung, Entwicklung zu einem Park mit naturnahen Bereichen und Möglichkeiten des Spazierens und Verweilens.

Die schützenswerte Fläche Nummer 1 liegt 300m westlich der Oberwarnow. Für das Naturschutzgebiet Auenbruchwald bildet sie als Hartholzaue die westliche Begrenzung zur Bebauung in der Talstraße und nördlich zum Wohngebiet Friedrich Franz Bahnhof. Südlich grenzt die Wasserentnahmestelle zur Gewinnung des Trinkwassers Rostocks an das etwa 16.000 qm große Areal. Die gesamte Fläche unterliegt den Beschränkungen der Trinkwasserschutzzone. Im näheren Umfeld befinden sich das Naturschutzgebiet „Unteres Warnowland“ und das Vogelschutzgebiet „Warnowtal“. Heimische Gewächse und aufstehende Bäume dienen als Nahrungs- und Nistgebiet für verschiedenste Vogelarten, Kleinsäuger und Insekten.

Aktuell wird das frei zugängliche Gelände intensiv durch Spaziergänger aus den nahegelegenen Wohngebieten einschließlich der östlichen Altstadt, als Ausflugsziel für Kindertagesstätten und Grundschulen sowie als Freizeitgelände genutzt. Seit Stilllegung des Friedrich-Franz-Bahnhofes konnte sich die Fläche über 20 Jahre renaturieren. Prägend für den Bewuchs der Hartholzaue als Ausläufer zum Auenbruchwald sind Erlen, über 100-jährige Weiden, Obstbäume und Sträucher und Ranken. Diese dienen als Lebensraum für eine große Vielfalt an Vögeln, Erdhummeln und Kleintieren. Seit einigen Jahren brütet ein Kranichpärchen auf dem Gelände des alten Gaswerks, das regelmäßig auch auf dieser Fläche nach Futter sucht. Greifvögel, Eichelhäher, Pirole und Spechte sind nicht selten anzutreffen.
Mit dem Erwerb der Fläche 2017 in Regie der WG Warnow wird die Hartholzaue nunmehr abgeholzt und verödet, um den schützenswerten Zustand zu beseitigen und faktisch Baureife herbeizuführen. Durch regelmäßige Mäharbeiten werden Strauchwerk und nachwachsende kleinere Bäume entfernt. Der Lebensraum für Kleintiere wie die Erdhummel und Nistmöglichkeiten für die Vögel werden so beseitigt. Diese Maßnahmen erfolgten ohne Genehmigung der zuständigen Ämter und Behörden.

Aktueller Stand, 19.06.2019
Fridrich-Franz-Park

Trotz mehrfacher Veröffentlichungen und Proteste der Anwohner ist die Fläche nunmehr erneut den Mähmaßnahmen der WG Warnow zum Opfer gefallen.

Fridrich-Franz-Park

Vereinsmitglieder des Grünen Greifen, die auf die Brutzeit und den Schutzstatus der Fläche hinweisen wollten, wurde durch den Vorstand der WG Warnow am 7. Juni 2019 ein sachliches Gespräch verweigert.

WG Warnow ließ Grundstück am Ende der Talstraße mitten in der Brutzeit erneut radikal mähen!

Trotz mehrfacher Veröffentlichungen und Proteste der Anwohner ist die Fläche nunmehr erneut den Mähmaßnahmen der WG Warnow zum Opfer gefallen. Vereinsmitglieder des Grünen Greifen, die auf die Brutzeit und den Schutzstatus der Fläche hinweisen wollten, wurde durch den Vorstand der WG Warnow, in Person Hagen Hildebrandt, am 7. Juni 2019 ein sachliches Gespräch verweigert. Stattdessen kündigte dieser an, das Grundstück von allen Seiten zu schließen, um eine Fußgängerquerung zu unterbinden.

Peinlich: Im Nachgang wurden Genossenschaftsgelder dazu verschwendet, die Anwohner mit rechtlich haltlosen Drohschreiben einer Hamburger Anwaltskanzlei zu belästigen.

Die Stadt hat von Ihrem Vorkaufsrecht bislang keinen Gebrauch gemacht, obwohl seit 2013 konkrete Pläne für die Einbindung des Grundstücks in das Warnowuferkonzept (siehe Skizze „Entwicklungskonzept Uferbereich Oberwarnow“ der Hansestadt Rostock, Ansicht PDF) bestanden. Das Grundstück sollte zwingend als Grünfläche zur Naherholung und als Zuwegung zur Warnow, mit Überwegung nach Brinckmannsdorf als auch als Verbindung der Altstadt nach Dahlwitzhof im Süden frei zugänglich bleiben. Dies entspricht auch der aktuellen Rechtslage, denn die auf dem Grundstück befindlichen Wege (Geinitzweg und Schafweidenweg) sind seit Jahrzehnten tatsächlich öffentlich und dürfen aufgrund dieser Widmung auch durch den neuen Eigentümer nicht versperrt werden.

Eine Privatperson selbst kann eine tatsächlich-öffentliche Verkehrsfläche aber nicht schon durch eine eigene Erklärung oder das eigenmächtige Errichten von Hindernissen sperren, so dass die Ankündigung insoweit ins Leere läuft. Will ein Eigentümer die Eigenschaft der tatsächlich-öffentlichen Verkehrsfläche beseitigen, ist er gehalten, das hierfür vorgesehene Verfahren zu beachten und durchzuführen
(vgl. BayVGH B.v. 14.7.2010 – 8 ZB 10.475 – juris Rn. 10)

Die schon vorhandene Einschränkung der Zuwegung zur Talstraße stellt überdies eine Gefahr für Rostocks Bürger da, da weder Polizei noch Feuerwehr im Notfall den Weg schnell zur Warnow – und damit auch zur Badestelle befahren können. Bislang reagierte die Stadt nicht.